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Beglaubigung von Urkunden


Der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern und die Ärztlichen Kreisverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein Dienstsiegel.

Sowohl der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern als auch die Ärztlichen Kreisverbände sind berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen für seine Mitglieder auszustellen.