Ärztliche Körperschaften
In Bayern gibt es zwei Ärztliche Körperschaften des öffentlichen Rechts:
1. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
2. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Wie für die anderen freien Berufe sind auch für die Ärzte Berufsvertretungen vom Gesetzgeber als Einrichtung der Selbstverwaltung des Berufsstandes geschaffen worden. In Bayern gibt es Ärztliche Berufsvertretungen im Bereich der Kammer auf drei Ebenen:
Ärztliche Kreisverbände
Für das Gebiet eines oder mehrerer Landkreise bzw. kreisfreien Stadt sind die Ärztlichen Kreisverbände gebildet. Die knapp 55.000 bayerischen Ärzte sind Kraft Gesetzes Mitglied des jeweiligen Ärztlichen Kreisverbandes (ÄKV), in dessen Bereich sie ihren Beruf ausüben. Er ist sozusagen die Basiskörperschaft. Ihm obliegt die Berufsaufsicht. Er ist in der Regel für Ärzte und für Dritte der erste Ansprechpartner und wird bei Bedarf auch als Schlichter tätig. Er ist auch in der Fortbildung tätig (Fortbildungsveranstaltungen).
Ärztliche Bezirksverbände
Die Ärztlichen Kreisverbände eines Regierungsbezirks sind im Ärztlichen Bezirksverband zusammengeschlossen. Der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern hat die Aufgabe die Zusammenarbeit der Ärztlichen Kreisverbände des Regierungsbezirks Oberbayern zu gewährleisten. Er hat ferner die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Ärztlichen Kreisverbände mit der Regierung und der Bayerischen Landesärztekammer zu erleichtern. Er schlägt die Delegierten zum Deutschen Ärztetag dem Bayerischen Ärztetag vor.
1. Vorsitzender: Dr. med. Egon H. Mayer, Ärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Elsenheimerstr. 39, 80687 München.
Bayerische Landesärztekammer
Auf Landesebene ist die BLÄK errichtet. Sie hat eine aus 180 Mitgliedern bestehende Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden von den bayerischen Ärzten gewählt bzw. zu einem Teil von den medizinischen Fakultäten der bayerischen Universitäten entsandt. Sowohl die BLÄK, als auch die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre innere Struktur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzung selbst regeln. Wie alle anderen Selbstverwaltungskörperschaften (z.B. die Kommunen), unterliegen auch die Berufsvertretungen einer Rechtsaufsicht des Staates, die zwar keine fachliche Weisung erteilen kann, aber auf die Einhaltung von Gesetz und Recht zu achten hat. Die BLÄK untersteht der Rechtsaufsicht des Freistaates Bayern (Ministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung). Für die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände üben die jeweiligen Bezirksregierungen (daneben auch noch die BLÄK) die Aufsicht aus.
Sie erläßt die Berufsordnung, welche die Rechten und Pflichten in Ausübung des Arztberufes regeln. Die Berufspflichten sollen vor allem die ethische Integrität des Ärztlichen Berufsstandes wahren. Sie reichen von allgemeinen Grundpflichten (z.B. Schweigepflicht) bis hin zu ganz konkreten Regelungen über den Umgang mit dem Patienten, mit dem Kollegen, mit den Mitarbeitern, mit der Pharmaindustrie und der Öffentlichkeit. So soll z.B. das Werbeverbot dazu beitragen, daß die ärztliche Tätigkeit nicht als "wohlfeiler Konsumartikel" offeriert wird, für den umgekehrt ein adäquater "Verbraucherschutz" nicht mehr zu gewährleisten wäre. Die Landesärztekammer erstellt ferner die sog. Weiterbildungsordnung für die bayerischen Ärzte. Darüber hinaus fördert die Kammer die ärztliche Fortbildung. Eine weitere Aufgabe der Kammer ist die Mitwirkung an der Qualitätssicherung an der ärztlichen Leistung (in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns).
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) umfaßt das Gebiet des Landes Bayern, sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Im Bereich der KVB werden acht Bezirksstellen gebildet für München Stadt und Land und die Regierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben).
Die KVB hat die vertragsärztliche Versorgung (den sog. Sicherstellungsauftrag) in Bayern sicherzustellen, sie schließt zu diesem Zweck die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen mit den Krankenkassen ab. Die KVB hat die Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen und anderen Kostenträgern wahrzunehmen.
Zu den Aufgaben der KVB gehört auch die Durchführung der Qualitätssicherung (in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer).
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus den von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern der KVB gewählten Vertretern (Zahl: 140).
Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und je einem ordentlichen Mitglied aus den acht Bezirksstellen und einem außerordentlichen Mitglied.
Bezirksstellen
Die Bezirksstellen sind Verwaltungsstellen der KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle Oberbayern, 1. Vorsitzender Dr.med. Rüdiger Pötsch, Elsenheimerstr. 39, 80687 München).
Den Bezirksstellen obliegt die Durchführung der ihnen vom Vorstand übertragen Aufgaben, insbesondere die Durchführung der Abrechnung und des Prüfwesens, die Durchführung der Qualitätssicherung, die Durchführung des vertragsärztlichen Notfalldienstes und Notarztdienstes wie die Wahrnehmung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen.
Die in die Vertreterversammlung gewählten ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie die Mitglieder des Vorstands aus dem Bereich der Bezirksstelle und der Vorsitzende der Bezirksstelle sowie sein Stellvertreter bilden die Bezirksvertreterversammlung.
Wahlbezirke
Die Wahlbezirke werden in der Regel von einem Landkreis oder zwei Landkreisen gebildet. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung ("Vertrauensmänner") richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten in dem Stimmkreis. Der Gewählte in dem betreffenden Stimmkreis ist Mitglied der Vertreterversammlung der KVB und damit Mitglied der Bezirksvertreterversammlung.
Vertrauensmann
Der Vertrauensmann des Stimmkreises ist Mitglied der Bezirksvertreterversammlung und Mittler zwischen den Vertragsärzten seines Wahlbezirks und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Er kennt die Probleme der Vertragsärzte vor Ort, wird sie in seine berufspolitische Arbeit einfließen lassen und den Kontakt zur vertragsärztlichen Basis pflegen.
Die Mandatsträger im Bereich der BLÄK als auch im Bereich der KVB bzw. des Ärztlichen Kreisverbandes pflegen einen engen Informations- und Erfahrungsaustausch. Nicht selten ist der lokale Mandatsträger bei der BLÄK (Delegierter) auch gleichzeitig Mandatsträger bei der KVB (Vertrauensmann).