Freiwillige Mitgliedschaft
Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband und damit bei der Bayerischen Landesärztekammer ist nur im unmittelbaren Anschluss an eine bestehende Pflichtmitgliedschaft möglich und muss binnen eines Monats nach Ende der Pflichtmitgliedschaft der Meldestelle schriftlich angezeigt werden. Dazu benutzen Sie bitte unten stehenden Link zu einem Formblatt oder Schreiben Sie uns eine Email mit einer kurzen Willenserklärung, das Sie die freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Dazu noch die Angaben seit wann, genaue Dienstadresse im Ausland und ggf. Privatanschrift im Ausland.
Voraussetzungen:
- die hauptberufliche Tätigkeit muss im Ausland ausgeübt werden,
- sollte keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt werden, genügt es, wenn sich der Hauptwohnsitz im Ausland befindet.
Ergänzende Hinweise zur freiwilligen Mitgliedschaft:
- Von freiwilligen Mitgliedern erhebt die Bayerische Landesärztekammer keine Beiträge.
- Als freiwilliges Mitglied wird auf Wunsch das Deutsche Ärzteblatt gegen Erstattung der Portokosten von jährlich ca. 65 € ins Ausland zugesandt.
Bestellung direkt über:
Deutscher Ärzteverlag, Postfach 40 02 65, 50859 Köln, Tel. 02234/7011-414 /417
- Bitte klären Sie noch vor Ihrer Ausreise evtl. Fragen hinsichtlich der Ärzteversorgung schriftlich mit der Bayerischen Versorgungskammer, Denninger Straße 37, 81925 München.
Wir wünschen Ihnen für Ihren Auslandsaufenthalt alles Gute und bitten Sie nach Ihrer Rückkehr um eine Meldung, damit wir Ihre Mitgliedschaft wieder anpassen können.